Nachweis der Sportgesundheit

Hallo liebe Eltern und Aktive,

alle aktiven Wettkampf-Schwimmer/innen müssen nach den Bestimmungen des Deutschen Schwimmverbandes fristgerecht immer eine aktuelle Sportgesundheit nachweisen! Diese Bescheinigung ist immer nur ein Jahr gültig und muss dann erneuert werden. Nur mit Abgabe der Sportgesundheit können wir euch zu Wettkämpfen melden. Daher bitten wir alle Aktiven und Eltern immer selbst verantwortlich diese wichtige Sportgesundheit nachzuweisen. Bei Kontrollen auf Wettkämpfen müssen wir diese vorzeigen können.

Wichtig: Wer keine Sportgesundheit nachweist, wird zu keinem weiteren Wettkampf gemeldet! Also immer fristgerecht abgeben, dann steht dem nächsten Wettkampf nichts im Weg!

Abgabe bei eurem Trainer oder bei der sportlichen Leitung.

Mit sportlichen Grüßen

Der Vorstand

 

Auszug aus den Wettkampfbestimmunge

n – Allgemeiner Teil des DSV (WB-AT) vom 26.02.2018:

(1) Jeder Sportler, bei Minderjährigen dessen gesetzliche Vertretung, ist für seine Trainings- und Wett-

kampffähigkeit (Sportgesundheit) selbst verantwortlich.

(2) Bei Wettkampfveranstaltungen haben die meldenden Vereine mit der Meldung zu versichern, dass die

von ihnen gemeldeten Sportler ihre Sportgesundheit durch ein ärztliches Zeugnis nachweisen können.

Die Untersuchung darf im Zeitpunkt der Abgabe der Meldung nicht länger als ein Jahr zurückliegen.

Ohne diese Versicherung ist die Meldung vom Veranstalter zurückzuweisen.

(3) betrifft nur Mitglieder der Nationalmannschaften

(4) Gegen einen meldenden Verein, der eine falsche Versicherung über das Vorhandensein von gültigen

Nachweisen der Sportgesundheit der gemeldeten Sportler abgibt, und gegen einen Veranstal-

ter/Ausrichter, der Meldungen ohne die Versicherung des meldenden Vereins über das Vorhandensein von

gültigen Nachweisen der Sportgesundheit der gemeldeten Sportler zulässt, ist wegen unsportlichen Verhal-

tens eine Disziplinarmaßnahme zu verhängen.